Neue Düngeverordnung soll deutliche Verschärfungen bringen


Gülledüngung

Die deutschen Landwirte müssen sich offenbar auf deutliche Verschärfungen im Düngerecht einstellen. Wie aus Regierungskreisen in Berlin verlautete, soll mit der anstehenden Novelle der Düngeverordnung eine weitere Verkürzung, in jedem Fall aber eine Flexibilisierung der Ausbringungszeiten einhergehen.

Während offenbar eine generelle Anhebung der Güllelagerkapazitäten nicht geplant ist, soll die Novelle aber zumindest den Einstieg in eine verpflichtende Hoftorbilanz in den Betrieben bringen. Eine Hoftorbilanz zur vollständigen Erfassung der Nährstoffflüsse wird mit Nachdruck von wissenschaftlicher Seite gefordert.

Stärker als bisher soll die Düngeverordnung auf Veredlungsregionen mit hoher Viehdichte konzentriert werden. Beispielsweise sollen dort Maßnahmen für ein besseres Düngemanagement greifen. Politisches Ziel ist offenbar auch ein besserer Ausgleich zwischen Regionen mit hohem Gülleanfall und vieharmen Gebieten.

Der bislang noch nicht bekannt gewordene Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums für eine Novelle der Düngeverordnung steht offenbar unmittelbar vor der Ressortabstimmung. Nach deren Abschluss wird die Verordnung dem Bundesrat zugeleitet.

Unterdessen hat die EU-Kommission am Donnerstag die zweite Stufe im laufenden Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und kann im nächsten Schritt Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einreichen, wenn Deutschland nicht binnen zwei Monaten reagiert und Maßnahmen zur Nitratreduktion einleitet!

Quelle:
11.07.2014, von Agra Europe / Alfons Deter

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